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Produkte und Fragen zum Begriff Immobilienlapalma:


  • Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste
    Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste

    Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste , Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20211118, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Meckel, Thomas~Pulte, Matthias, Seitenzahl/Blattzahl: 238, Keyword: Theologie; Kirchenreform; Kirchenrecht, Fachschema: Katholizismus / Kirche~Kirche (katholisch), Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Aschendorff Verlag, Verlag: Aschendorff Verlag, Verlag: Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 228, Breite: 155, Höhe: 17, Gewicht: 428, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 39.00 € | Versand*: 0 €
  • Dietzmann, Inken: Sind die Ämter wirklich Bürgerfreundlich?
    Dietzmann, Inken: Sind die Ämter wirklich Bürgerfreundlich?

    Sind die Ämter wirklich Bürgerfreundlich? , Wie die Regierung uns hinter das Licht führt, erfahrt Ihr in diesem Buch! , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.30 € | Versand*: 0 €
  • Krise der Ämter - Konnex der Akteure (Adamske, Antonius)
    Krise der Ämter - Konnex der Akteure (Adamske, Antonius)

    Krise der Ämter - Konnex der Akteure , Studien zur Göttinger Musikgeschichte vor 1800 , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20230904, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Abhandlungen zur Musikgeschichte#Band 030#, Autoren: Adamske, Antonius, Seitenzahl/Blattzahl: 564, Abbildungen: mit 36 Abbildungen und einem Onlineanhang, Keyword: Barockmusik; Carl Friedrich Rudorff; Collegium musicum; Frühe Neuzeit; Göttingen; Johann Friedrich Schweinitz; Kantorat; Kirchenmusik; Musikgeschichte; Musikzwang; Stadtmusik; Universitätsmusik, Fachschema: Achtzehntes Jahrhundert~Musik / Musiklehre, Musiktheorie, Wissenschaft~Musikgeschichte, Fachkategorie: Musikgeschichte, Zeitraum: 18. Jahrhundert (1700 bis 1799 n. Chr.), Fachkategorie: Musikwissenschaft und Musiktheorie, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: V & R Unipress GmbH, Verlag: V&R unipress, Länge: 240, Breite: 168, Höhe: 37, Gewicht: 928, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2940666

    Preis: 75.00 € | Versand*: 0 €
  • König, Michael: Willy Brandts Ostpolitik. Seine politischen Ämter (1957-1974)
    König, Michael: Willy Brandts Ostpolitik. Seine politischen Ämter (1957-1974)

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2,0, Universität Trier (Internationale Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abschlussarbeit möchte die Frage klären, wie es zu der sogenannten Ostpolitik Willy Brandts kam. Des Weiteren wirft sie einen Blick auf Brandts Politik in den drei von ihm bekleideten Ämtern. Hier soll der Frage nachgegangen werden, ob seine Politik zur Problematik der Ostpolitik eine Kontinuität, eine gemeinsame Tendenz aufweist. Aufgrund des von Brandt kontinuierlich verfolgten Plans zur Ostpolitik, den er schon früh ausarbeitete und nur unwesentlich korrigierte, ist es möglich, Gemeinsamkeiten zwischen den Ämtern herauszuarbeiten. Demgemäß wird sich der Hauptteil dieser Arbeit mit der Beweisführung zur Belegung der These beschäftigen. Hierfür wird die Zeit zwischen den Jahren 1957 (Antritt als regierender Bürgermeister von Berlin) und 1974 (Rücktritt als Bundeskanzler) herangezogen. Exemplarisch sollen für jedes Amt ein oder mehrere Schlaglichter genauer untersucht werden. Für die Zeit als Bürgermeister ist seine Position zur Ostpolitik besonders am Berlin Ultimatum 1958, am Mauerbau 1961 und am Passierscheinabkommen von 1963 erkennbar, weswegen der Fokus hier auf diesen Jahren liegen wird. Da die grundlegende Ausarbeitung und Richtungsweisung der brandtschen Ostpolitik in seiner Berliner Zeit erarbeitet wurde, wird sich jenes Kapitel detaillierter mit den Geschehnissen befassen, als die darauffolgenden Kapitel. Die anschließende Aufgabe als Außenminister ist etwas schwieriger zu beleuchten, da Brandt diesen Posten nur zwei Jahre innehatte, weswegen das Hauptaugenmerk auf der Großen Koalition und dem einschneidenden Ereignis des Prager Frühling 1968 liegen wird. Nach der Bundestagswahl 1969 und seiner Ernennung zum Kanzler gibt es vielfältige Möglichkeiten seine Sicht der Ostpolitik zu untersuchen. Im Zentrum der Untersuchung sollen hier nun der Kniefall von Warschau, sowie die Ostverträge (Moskau / Warschau / Grundlagenvertrag) stehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
  • De origine officiorum - Über den Ursprung der kirchlichen Ämter (Isidor von Sevilla)
    De origine officiorum - Über den Ursprung der kirchlichen Ämter (Isidor von Sevilla)

    De origine officiorum - Über den Ursprung der kirchlichen Ämter , Lateinisch - deutsch , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20211206, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Fontes Christiani 5. Folge#95#, Autoren: Isidor von Sevilla, Übersetzung: Kampers, Gerd, Seitenzahl/Blattzahl: 288, Keyword: Amtstheologie; Frühmittelalter; Kirchenväter; Kirchliches Amt; Liturgiegeschichte; Westgotenreich, Fachschema: Altertum~Antike~Europa / Geschichte, Kulturgeschichte~Mittelalter~Sakrament, Fachkategorie: Antike~Europäische Geschichte: Mittelalter~Religion, allgemein, Zeitraum: 6. Jahrhundert (500 bis 599 n. Chr.)~7. Jahrhundert (600 bis 699 n. Chr.), Warengruppe: HC/Religion/Theologie/Allgemeines/Lexika, Fachkategorie: Christliche Sakramente, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Herder Verlag GmbH, Verlag: Herder Verlag GmbH, Verlag: Verlag Herder GmbH, Länge: 197, Breite: 132, Höhe: 27, Gewicht: 414, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 43.00 € | Versand*: 0 €
  • Piechowiak, Maximilian: Wer tauft? Die verschiedenen Ämter bei der Taufe in der alten Kirche nach der Traditio Apostolica
    Piechowiak, Maximilian: Wer tauft? Die verschiedenen Ämter bei der Taufe in der alten Kirche nach der Traditio Apostolica

    Wer tauft? Die verschiedenen Ämter bei der Taufe in der alten Kirche nach der Traditio Apostolica , Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,3, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: In der frühen Kirche waren die Aufgaben der 3 Ämter (Diakon, Priester/ Presbyter, Bischof) teilweise sehr unterschiedlich geregelt, als heute. Dies gilt insbesondere auch für die Aufgaben währende der Liturgie. Eine antike und teilweise rätselhafte Quelle aus dieser Zeit, ist die Traditio Apostolica, die dem Heiligen Hippolyt von Rom zugeschrieben wird. In dieser Arbeit wird ein Teil dieser Quelle analysiert und untersucht, wie die unterschiedlichen Aufgaben der Amtsinhaber und Laien vor, während und nach der Taufe in der frühen Kirche aussahen. Im Folgenden wird ein kurzer Vergleich zwischen dem heutigen Kirchenrecht und der Taufordnung der TA, sowie ein Überblick über das Katechumenat, sowie über die Taufliturgie nach der Ordnung der TA gegeben. Im Anschluss wird die Quelle in den historischen Kontext eingeordnet und eine Quellenkritik durchgeführt. Abschließend wird die Frage nach der Aufgabe der verschiedenen Ämter vor und während der Taufe anhand der vorangegangenen Analyse beantwortet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Barth, Raphael: Die Ämter des Cursus Honorum zu Zeiten des augustinischen Prinzipats. Von machtvollen Ämtern mit wichtigen Befugnissen hin zu entmachteten Prestigeposten?
    Barth, Raphael: Die Ämter des Cursus Honorum zu Zeiten des augustinischen Prinzipats. Von machtvollen Ämtern mit wichtigen Befugnissen hin zu entmachteten Prestigeposten?

    Die Ämter des Cursus Honorum zu Zeiten des augustinischen Prinzipats. Von machtvollen Ämtern mit wichtigen Befugnissen hin zu entmachteten Prestigeposten? , Akademische Arbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg (Institut für Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Das römische Staatswesen, welches aus Sicht der römischen Bevölkerung "das beste aller Staatswesen" war, fußte wie jedes andere auf einer organisierten Staatsordnung, die die Verantwortlichkeiten bestimmte. Die vorliegende Arbeit widmet sich den hohen Staatsämtern, die Teile eben dieser Verantwortlichkeiten trugen. Dafür wird im ersten Schritt die Beamtenlaufbahn der Magistrate, der cursus honorum erläutert. Die dabei erwähnten Ämter werde ich dann im Unterpunkt näher definieren, um eine Vorstellung von den Aufgabenbereichen und der Wichtigkeit der unterschiedlichen Beamten zu vermitteln. Außerdem werden die Bestimmungen, die den cursus honorum regulierten, erläutert, wobei sich die folgende Arbeit auch die Frage stellt, wer in der Republik zu den Magistraturen zugelassen wurde und welche Bedeutung hierbei den Ständen zukam. Da das römische Ämterwesen recht vielseitig war und die Betrachtung aller Ämter den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, beschränkt sie sich auf die klassischen Magistraturen, geht jedoch auf die niederen Ämter des Militärs und die höheren Ämter des Senats (Zensor, Dictator etc.) nicht ein. Bis dahin steht der cursus honorum zu Zeiten der Republik im Vordergrund. Im zweiten Teil befasst sich diese Arbeit mit der Frage, wie sich die Befugnisse und die Bedeutung der Ämter mit dem Beginn des Prinzipats unter Augustus veränderten. Aus diesem Grund wird im dritten Punkt das Prinzipat unter Augustus kurz erläutert, sowie dessen politisches Wirken. Danach werden die Auswirkungen des politischen Paradigmenwechsels auf die Ämterlaufbahn und die Ämter betrachtet. Die Vorgeschichte des augusteischen Prinzipats wird nur am Rande erwähnt, sodass hinsichtlich der Genese des Staatswesens unter Augustus und der Veränderungen des Ämterwesens der Eindruck eines harten Bruchs mit den Traditionen der Republik entstehen kann. Es sei deshalb schon an dieser Stelle erwähnt, dass das Ämterwesen zu eigentlich keinem Zeitpunkt ein statisches, festgeschriebenes Gefüge war, sondern sich mit dem Wandel der Zeit immer wieder veränderte. Für die aufgeführten Veränderungen unter Augustus muss deshalb berücksichtigt werden, dass der Untergang der Republik und die Diktatur Caesars schon prägenden Einfluss auf die Zeit und die politische Verantwortungsverteilung vor Augustus¿ Prinzipat nahmen. Zum Schluss folgen dann noch die Beantwortung der Leitfrage und das Fazit. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Bank, Nina-Sophie: Friedrich II. und die Konstitutionen von Melfi. Ersatz weltlicher und geistlicher Fürsten durch den Einsatz von Ministerialen in wichtige Ämter?
    Bank, Nina-Sophie: Friedrich II. und die Konstitutionen von Melfi. Ersatz weltlicher und geistlicher Fürsten durch den Einsatz von Ministerialen in wichtige Ämter?

    Friedrich II. und die Konstitutionen von Melfi. Ersatz weltlicher und geistlicher Fürsten durch den Einsatz von Ministerialen in wichtige Ämter? , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 15.95 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2.0, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Einführung Alte Geschichte, Thema: Augustus, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Buch ¿Caesar und Pompeius¿ schreibt der Althistoriker Ernst Baltrusch, Caesar habe sich ¿in klar erkennbarer Steigerung Ämter, Gewalten und Rechte verleihen [lassen] ¿ [B]is hin zum [ihm verweigerten] Königtum.¿ Nach Caesars Tod und dem erneuten Aufflammen des Bürgerkriegs, ging sein Adoptivsohn Augustus ähnlich vor. Er hatte sich keine Ämter, wohl aber Gewalten und Rechte verleihen lassen. Ein institutionalisiertes Königtum, wie es Caesar angestrebt hatte, lehnte Augustus ab. Unter dem Deckmantel der ¿republica restitutä, der erneuerten Republik , ließ er sich zum ¿primus inter pares¿, zum ersten unter gleichen, ernennen . Damit war er König, ohne offiziell König zu sein ¿ Eine ideale Regelung, die auf lange Sicht aber auch ihre Nachteile besaß. Das institutionalisierte Königtum wäre laut Baltrusch ¿die einzig denkbare, als dauerhaft und erblich angelegte¿ , Lösung des römischen Herrschaftsproblems gewesen. Augustus¿ Stellung als Princeps , als erster Mann im Staat, war an die Bedeutung seiner Person gebunden. Sie war weder ¿dauerhaft¿ noch war sie, aus sich selbst heraus, ¿erblich¿. Dass Augustus nicht der erste und letzte Prinzeps Roms blieb, verdankt die Welt seiner Nachfolgepolitik. Diese Nachfolgepolitik soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Dabei muss zuerst auf die Anforderungen eingegangen werden, die ein Princeps zu erfüllen hatte. In einem zweiten Schritt sollen die historischen Entwicklungen und Dynamiken betrachtet werden, denen Augustus bei der Auswahl eines Nachfolgers unterworfen war. Als zentrale Quelle dient die ¿Historia Romanä, das große Geschichtswerk des Velleius Paterculus. , Da Paterculus von etwa 20 vor Chr. bis 30 nach Chr. lebte, schreibt er mit Blick auf die, zu betrachtende Problematik, über Ereignisse seiner eigenen Epoche. Querverweise zu anderen Quellen sind nichtsdestotrotz zwingend erforderlich, da gerade die Nähe des Paterculus zu Zeit, Ereignissen und bedeutenden Personen , sein Urteil beeinflusst hat. Hier werden die Kaiserviten des Sueton, die Annalen des Tacitus und die Res Gestae des Augustus Verwendung finden. Auch auf die Römische Geschichte des Cassius Dio soll ab und zu verwiesen werden. Da eine Angabe aller relevanter Stellen, wie sie im Falle von Sueton, Tacitus und Augustus vorgenommen werden kann, auf Grund des Umfangs der Römischen Geschichte, unmöglich ist, beschränken sich die Fußnoten auf unverzichtbare Passagen oder Empfehlungen zur weiteren Lektüre. (Noack, Stefan)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2.0, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Einführung Alte Geschichte, Thema: Augustus, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Buch ¿Caesar und Pompeius¿ schreibt der Althistoriker Ernst Baltrusch, Caesar habe sich ¿in klar erkennbarer Steigerung Ämter, Gewalten und Rechte verleihen [lassen] ¿ [B]is hin zum [ihm verweigerten] Königtum.¿ Nach Caesars Tod und dem erneuten Aufflammen des Bürgerkriegs, ging sein Adoptivsohn Augustus ähnlich vor. Er hatte sich keine Ämter, wohl aber Gewalten und Rechte verleihen lassen. Ein institutionalisiertes Königtum, wie es Caesar angestrebt hatte, lehnte Augustus ab. Unter dem Deckmantel der ¿republica restitutä, der erneuerten Republik , ließ er sich zum ¿primus inter pares¿, zum ersten unter gleichen, ernennen . Damit war er König, ohne offiziell König zu sein ¿ Eine ideale Regelung, die auf lange Sicht aber auch ihre Nachteile besaß. Das institutionalisierte Königtum wäre laut Baltrusch ¿die einzig denkbare, als dauerhaft und erblich angelegte¿ , Lösung des römischen Herrschaftsproblems gewesen. Augustus¿ Stellung als Princeps , als erster Mann im Staat, war an die Bedeutung seiner Person gebunden. Sie war weder ¿dauerhaft¿ noch war sie, aus sich selbst heraus, ¿erblich¿. Dass Augustus nicht der erste und letzte Prinzeps Roms blieb, verdankt die Welt seiner Nachfolgepolitik. Diese Nachfolgepolitik soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Dabei muss zuerst auf die Anforderungen eingegangen werden, die ein Princeps zu erfüllen hatte. In einem zweiten Schritt sollen die historischen Entwicklungen und Dynamiken betrachtet werden, denen Augustus bei der Auswahl eines Nachfolgers unterworfen war. Als zentrale Quelle dient die ¿Historia Romanä, das große Geschichtswerk des Velleius Paterculus. , Da Paterculus von etwa 20 vor Chr. bis 30 nach Chr. lebte, schreibt er mit Blick auf die, zu betrachtende Problematik, über Ereignisse seiner eigenen Epoche. Querverweise zu anderen Quellen sind nichtsdestotrotz zwingend erforderlich, da gerade die Nähe des Paterculus zu Zeit, Ereignissen und bedeutenden Personen , sein Urteil beeinflusst hat. Hier werden die Kaiserviten des Sueton, die Annalen des Tacitus und die Res Gestae des Augustus Verwendung finden. Auch auf die Römische Geschichte des Cassius Dio soll ab und zu verwiesen werden. Da eine Angabe aller relevanter Stellen, wie sie im Falle von Sueton, Tacitus und Augustus vorgenommen werden kann, auf Grund des Umfangs der Römischen Geschichte, unmöglich ist, beschränken sich die Fußnoten auf unverzichtbare Passagen oder Empfehlungen zur weiteren Lektüre. (Noack, Stefan)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2.0, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Einführung Alte Geschichte, Thema: Augustus, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Buch ¿Caesar und Pompeius¿ schreibt der Althistoriker Ernst Baltrusch, Caesar habe sich ¿in klar erkennbarer Steigerung Ämter, Gewalten und Rechte verleihen [lassen] ¿ [B]is hin zum [ihm verweigerten] Königtum.¿ Nach Caesars Tod und dem erneuten Aufflammen des Bürgerkriegs, ging sein Adoptivsohn Augustus ähnlich vor. Er hatte sich keine Ämter, wohl aber Gewalten und Rechte verleihen lassen. Ein institutionalisiertes Königtum, wie es Caesar angestrebt hatte, lehnte Augustus ab. Unter dem Deckmantel der ¿republica restitutä, der erneuerten Republik , ließ er sich zum ¿primus inter pares¿, zum ersten unter gleichen, ernennen . Damit war er König, ohne offiziell König zu sein ¿ Eine ideale Regelung, die auf lange Sicht aber auch ihre Nachteile besaß. Das institutionalisierte Königtum wäre laut Baltrusch ¿die einzig denkbare, als dauerhaft und erblich angelegte¿ , Lösung des römischen Herrschaftsproblems gewesen. Augustus¿ Stellung als Princeps , als erster Mann im Staat, war an die Bedeutung seiner Person gebunden. Sie war weder ¿dauerhaft¿ noch war sie, aus sich selbst heraus, ¿erblich¿. Dass Augustus nicht der erste und letzte Prinzeps Roms blieb, verdankt die Welt seiner Nachfolgepolitik. Diese Nachfolgepolitik soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Dabei muss zuerst auf die Anforderungen eingegangen werden, die ein Princeps zu erfüllen hatte. In einem zweiten Schritt sollen die historischen Entwicklungen und Dynamiken betrachtet werden, denen Augustus bei der Auswahl eines Nachfolgers unterworfen war. Als zentrale Quelle dient die ¿Historia Romanä, das große Geschichtswerk des Velleius Paterculus. , Da Paterculus von etwa 20 vor Chr. bis 30 nach Chr. lebte, schreibt er mit Blick auf die, zu betrachtende Problematik, über Ereignisse seiner eigenen Epoche. Querverweise zu anderen Quellen sind nichtsdestotrotz zwingend erforderlich, da gerade die Nähe des Paterculus zu Zeit, Ereignissen und bedeutenden Personen , sein Urteil beeinflusst hat. Hier werden die Kaiserviten des Sueton, die Annalen des Tacitus und die Res Gestae des Augustus Verwendung finden. Auch auf die Römische Geschichte des Cassius Dio soll ab und zu verwiesen werden. Da eine Angabe aller relevanter Stellen, wie sie im Falle von Sueton, Tacitus und Augustus vorgenommen werden kann, auf Grund des Umfangs der Römischen Geschichte, unmöglich ist, beschränken sich die Fußnoten auf unverzichtbare Passagen oder Empfehlungen zur weiteren Lektüre. , Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2.0, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Einführung Alte Geschichte, Thema: Augustus, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Buch ¿Caesar und Pompeius¿ schreibt der Althistoriker Ernst Baltrusch, Caesar habe sich ¿in klar erkennbarer Steigerung Ämter, Gewalten und Rechte verleihen [lassen] ¿ [B]is hin zum [ihm verweigerten] Königtum.¿ Nach Caesars Tod und dem erneuten Aufflammen des Bürgerkriegs, ging sein Adoptivsohn Augustus ähnlich vor. Er hatte sich keine Ämter, wohl aber Gewalten und Rechte verleihen lassen. Ein institutionalisiertes Königtum, wie es Caesar angestrebt hatte, lehnte Augustus ab. Unter dem Deckmantel der ¿republica restitutä, der erneuerten Republik , ließ er sich zum ¿primus inter pares¿, zum ersten unter gleichen, ernennen . Damit war er König, ohne offiziell König zu sein ¿ Eine ideale Regelung, die auf lange Sicht aber auch ihre Nachteile besaß. Das institutionalisierte Königtum wäre laut Baltrusch ¿die einzig denkbare, als dauerhaft und erblich angelegte¿ , Lösung des römischen Herrschaftsproblems gewesen. Augustus¿ Stellung als Princeps , als erster Mann im Staat, war an die Bedeutung seiner Person gebunden. Sie war weder ¿dauerhaft¿ noch war sie, aus sich selbst heraus, ¿erblich¿. Dass Augustus nicht der erste und letzte Prinzeps Roms blieb, verdankt die Welt seiner Nachfolgepolitik. Diese Nachfolgepolitik soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Dabei muss zuerst auf die Anforderungen eingegangen werden, die ein Princeps zu erfüllen hatte. In einem zweiten Schritt sollen die historischen Entwicklungen und Dynamiken betrachtet werden, denen Augustus bei der Auswahl eines Nachfolgers unterworfen war. Als zentrale Quelle dient die ¿Historia Romanä, das große Geschichtswerk des Velleius Paterculus. , Da Paterculus von etwa 20 vor Chr. bis 30 nach Chr. lebte, schreibt er mit Blick auf die, zu betrachtende Problematik, über Ereignisse seiner eigenen Epoche. Querverweise zu anderen Quellen sind nichtsdestotrotz zwingend erforderlich, da gerade die Nähe des Paterculus zu Zeit, Ereignissen und bedeutenden Personen , sein Urteil beeinflusst hat. Hier werden die Kaiserviten des Sueton, die Annalen des Tacitus und die Res Gestae des Augustus Verwendung finden. Auch auf die Römische Geschichte des Cassius Dio soll ab und zu verwiesen werden. Da eine Angabe aller relevanter Stellen, wie sie im Falle von Sueton, Tacitus und Augustus vorgenommen werden kann, auf Grund des Umfangs der Römischen Geschichte, unmöglich ist, beschränken sich die Fußnoten auf unverzichtbare Passagen oder Empfehlungen zur weiteren Lektüre. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090730, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Noack, Stefan, Auflage: 09002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 24, Region: Alte Welt, Warengruppe: HC/Vor- und Frühgeschichte, Fachkategorie: Antike, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 3, Gewicht: 51, Produktform: Kartoniert, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, eBook EAN: 9783640385843, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,0, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: ABD-Infrastrukturen, Sprache: Deutsch, Abstract: [German abstract]

Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale ¿Patentamt¿ von den drei vorgestellten Organisationen.
Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem niedergeschriebenen erfolgen kann.

[English abstract]

The following work cuts into three main areas. It starts with the patent office DPMA (the german patent- and trademark office), its head office you can find in Munich. in the second part follows the EPA (European Patent Office). The EPA is a regional patent office, there it particularly for the region Europe responsible is. Third cut off is dedicated to the WIPO (World Intellectual Property Organization). It is the international patent office of the three presented organizations. Within the individual sections the elaboration follows a pattern. The sections begin with a short introduction and conception of the offices. A representation of the structure follows. The procedure for the acquisition of a patent is represented. In the end a representation of an internal data base and the search possibilities takes place. These search possibilities are visualized through screenshots. (Koedel, Peggy~Mahlke, S.~Pannier, A.)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,0, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: ABD-Infrastrukturen, Sprache: Deutsch, Abstract: [German abstract] Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale ¿Patentamt¿ von den drei vorgestellten Organisationen. Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem niedergeschriebenen erfolgen kann. [English abstract] The following work cuts into three main areas. It starts with the patent office DPMA (the german patent- and trademark office), its head office you can find in Munich. in the second part follows the EPA (European Patent Office). The EPA is a regional patent office, there it particularly for the region Europe responsible is. Third cut off is dedicated to the WIPO (World Intellectual Property Organization). It is the international patent office of the three presented organizations. Within the individual sections the elaboration follows a pattern. The sections begin with a short introduction and conception of the offices. A representation of the structure follows. The procedure for the acquisition of a patent is represented. In the end a representation of an internal data base and the search possibilities takes place. These search possibilities are visualized through screenshots. (Koedel, Peggy~Mahlke, S.~Pannier, A.)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,0, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: ABD-Infrastrukturen, Sprache: Deutsch, Abstract: [German abstract] Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale ¿Patentamt¿ von den drei vorgestellten Organisationen. Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem niedergeschriebenen erfolgen kann. [English abstract] The following work cuts into three main areas. It starts with the patent office DPMA (the german patent- and trademark office), its head office you can find in Munich. in the second part follows the EPA (European Patent Office). The EPA is a regional patent office, there it particularly for the region Europe responsible is. Third cut off is dedicated to the WIPO (World Intellectual Property Organization). It is the international patent office of the three presented organizations. Within the individual sections the elaboration follows a pattern. The sections begin with a short introduction and conception of the offices. A representation of the structure follows. The procedure for the acquisition of a patent is represented. In the end a representation of an internal data base and the search possibilities takes place. These search possibilities are visualized through screenshots. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070810, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Koedel, Peggy~Mahlke, S.~Pannier, A., Auflage: 07001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Keyword: ABD-Infrastrukturen, Warengruppe: HC/Medienwissenschaften/Sonstiges, Fachkategorie: Wissensmanagement, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638388344, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Regierungsstil und die Art der Amtsführung eines Bundeskanzlers, und deren Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse in der Politik reflektieren und beurteilen zu können, müssen zunächst die eigentlichen Kompetenzen und die Stellung des Bundeskanzlers dargestellt werden. Hier ist festzustellen, dass die Rolle des Kanzlers als herausragend angesehen wird. 
Zentrale Grundlage für die weit reichenden Kompetenzen des Bundeskanzlers ergeben sich aus dem so genannten Kanzlerprinzip. Nach Art. 65 GG hat der Kanzler die Richtlinienkompetenz, das heißt, gegenüber dem Kabinett ¿bestimmt (er) die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung¿ . Dem gesamten Bundestag gegenüber ist er für die Regierungsarbeit verantwortlich. Dabei kommt ihm nach Art. 65 Abs. 1 Satz 4 GG die Leitungskompetenz über die Geschäfte zu. Nach § 1 Abs. 2 GOBReg hat er die Pflicht und das Recht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten. Außerdem ernennt der Bundespräsident entsprechend dem Kabinettsbildungsrecht auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister (Art. 64 Abs. 1 GG), deren Ämter nach Art. 69 Abs. 2 GG an das des Bundeskanzlers gebunden sind. Zu betonen ist, dass jeder Minister im Rahmen der Richtlinie des Bundeskanzlers entsprechend dem Ressortprinzip für sein Ministerium verantwortlich ist, das besagt Art. 65 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Bundeskanzler kann hier nicht ohne weiteres in einzelnen Sachfragen eingreifen. Das Kollegialprinzip grenzt nach Art. 65 Abs. 1 Satz 3 GG die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zudem noch ein, indem es vorgibt, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern die Bundesregierung als Kollegium entscheidet. Hier finden sich somit Handelsbefugnisse und Kompetenzen für das Kabinett als Kollektiv in Abgrenzung zu alleinigen Befugnissen und Vorgaben des Kanzlers. Dieser kurze Abriss macht die Stellung des Bundeskanzlers deutlich. Dennoch: Wie führungsstark ein Kanzler ist, zeigt die Realität. Die Richtlinie orientiert sich am Gesamtcharakter der Politik. Im Falle von Helmut Schmidt betont der Autor Michael Schwelien: ¿In der Tat gibt das Grundgesetz dem Kanzler eine äußerst starke Stellung ¿ aber wenn der Koalitionspartner sich abwendet, nutzt das alles nichts.¿ Ob Helmut Schmidt als fünfter deutscher Bundeskanzler Führungspotenzial bewiesen hat, soll in dieser Arbeit im Zusammenhang mit dem RAF-Terrorismus zur Zeit des ¿Deutschen Herbstes¿ beleuchtet werden. (Gentner, Stefanie)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Regierungsstil und die Art der Amtsführung eines Bundeskanzlers, und deren Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse in der Politik reflektieren und beurteilen zu können, müssen zunächst die eigentlichen Kompetenzen und die Stellung des Bundeskanzlers dargestellt werden. Hier ist festzustellen, dass die Rolle des Kanzlers als herausragend angesehen wird. Zentrale Grundlage für die weit reichenden Kompetenzen des Bundeskanzlers ergeben sich aus dem so genannten Kanzlerprinzip. Nach Art. 65 GG hat der Kanzler die Richtlinienkompetenz, das heißt, gegenüber dem Kabinett ¿bestimmt (er) die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung¿ . Dem gesamten Bundestag gegenüber ist er für die Regierungsarbeit verantwortlich. Dabei kommt ihm nach Art. 65 Abs. 1 Satz 4 GG die Leitungskompetenz über die Geschäfte zu. Nach § 1 Abs. 2 GOBReg hat er die Pflicht und das Recht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten. Außerdem ernennt der Bundespräsident entsprechend dem Kabinettsbildungsrecht auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister (Art. 64 Abs. 1 GG), deren Ämter nach Art. 69 Abs. 2 GG an das des Bundeskanzlers gebunden sind. Zu betonen ist, dass jeder Minister im Rahmen der Richtlinie des Bundeskanzlers entsprechend dem Ressortprinzip für sein Ministerium verantwortlich ist, das besagt Art. 65 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Bundeskanzler kann hier nicht ohne weiteres in einzelnen Sachfragen eingreifen. Das Kollegialprinzip grenzt nach Art. 65 Abs. 1 Satz 3 GG die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zudem noch ein, indem es vorgibt, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern die Bundesregierung als Kollegium entscheidet. Hier finden sich somit Handelsbefugnisse und Kompetenzen für das Kabinett als Kollektiv in Abgrenzung zu alleinigen Befugnissen und Vorgaben des Kanzlers. Dieser kurze Abriss macht die Stellung des Bundeskanzlers deutlich. Dennoch: Wie führungsstark ein Kanzler ist, zeigt die Realität. Die Richtlinie orientiert sich am Gesamtcharakter der Politik. Im Falle von Helmut Schmidt betont der Autor Michael Schwelien: ¿In der Tat gibt das Grundgesetz dem Kanzler eine äußerst starke Stellung ¿ aber wenn der Koalitionspartner sich abwendet, nutzt das alles nichts.¿ Ob Helmut Schmidt als fünfter deutscher Bundeskanzler Führungspotenzial bewiesen hat, soll in dieser Arbeit im Zusammenhang mit dem RAF-Terrorismus zur Zeit des ¿Deutschen Herbstes¿ beleuchtet werden. (Gentner, Stefanie)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Regierungsstil und die Art der Amtsführung eines Bundeskanzlers, und deren Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse in der Politik reflektieren und beurteilen zu können, müssen zunächst die eigentlichen Kompetenzen und die Stellung des Bundeskanzlers dargestellt werden. Hier ist festzustellen, dass die Rolle des Kanzlers als herausragend angesehen wird. Zentrale Grundlage für die weit reichenden Kompetenzen des Bundeskanzlers ergeben sich aus dem so genannten Kanzlerprinzip. Nach Art. 65 GG hat der Kanzler die Richtlinienkompetenz, das heißt, gegenüber dem Kabinett ¿bestimmt (er) die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung¿ . Dem gesamten Bundestag gegenüber ist er für die Regierungsarbeit verantwortlich. Dabei kommt ihm nach Art. 65 Abs. 1 Satz 4 GG die Leitungskompetenz über die Geschäfte zu. Nach § 1 Abs. 2 GOBReg hat er die Pflicht und das Recht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten. Außerdem ernennt der Bundespräsident entsprechend dem Kabinettsbildungsrecht auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister (Art. 64 Abs. 1 GG), deren Ämter nach Art. 69 Abs. 2 GG an das des Bundeskanzlers gebunden sind. Zu betonen ist, dass jeder Minister im Rahmen der Richtlinie des Bundeskanzlers entsprechend dem Ressortprinzip für sein Ministerium verantwortlich ist, das besagt Art. 65 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Bundeskanzler kann hier nicht ohne weiteres in einzelnen Sachfragen eingreifen. Das Kollegialprinzip grenzt nach Art. 65 Abs. 1 Satz 3 GG die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zudem noch ein, indem es vorgibt, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern die Bundesregierung als Kollegium entscheidet. Hier finden sich somit Handelsbefugnisse und Kompetenzen für das Kabinett als Kollektiv in Abgrenzung zu alleinigen Befugnissen und Vorgaben des Kanzlers. Dieser kurze Abriss macht die Stellung des Bundeskanzlers deutlich. Dennoch: Wie führungsstark ein Kanzler ist, zeigt die Realität. Die Richtlinie orientiert sich am Gesamtcharakter der Politik. Im Falle von Helmut Schmidt betont der Autor Michael Schwelien: ¿In der Tat gibt das Grundgesetz dem Kanzler eine äußerst starke Stellung ¿ aber wenn der Koalitionspartner sich abwendet, nutzt das alles nichts.¿ Ob Helmut Schmidt als fünfter deutscher Bundeskanzler Führungspotenzial bewiesen hat, soll in dieser Arbeit im Zusammenhang mit dem RAF-Terrorismus zur Zeit des ¿Deutschen Herbstes¿ beleuchtet werden. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080325, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Gentner, Stefanie, Auflage: 08003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Keyword: Auswirkungen; deutschen; Herbst; Verhalten, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft, Fachkategorie: Politikwissenschaft, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638026062, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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